Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Teilnehmerinformationen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Valeryia Müller, Online-Sprachschule "DeutschLera", Pfälzer Ufer 4 c/o Docks Halle, 06108 Halle (Saale), Deutschland, Tel.: +49 (0) 159 - 03723081, E-Mail: lera@deutschlera.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.

1.2

Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen und Coachings (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters oder über den Online-Marktplatz des Betreibers ELOPAGE GMBH, Kurfürstendamm 208, 10719 Berlin, Deutschland (nachfolgend „elopage“) dargestellten Veranstaltungen abschließt.

2.2

Für Verträge über die Lieferung von Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von Teilnehmer über die Website ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

2.3

Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 13 dieser AGB ein.

3. Leistungen des Veranstalters

3.1

Der Veranstalter bietet sowohl Online-Live-Veranstaltungen als auch die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhaltist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

3.2

Die vom Veranstalter angebotenen Online-Live-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

3.3

Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.3 werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

3.4

Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

3.5

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

4. Vertragsschluss und Vertragssprache

4.1

Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf Online-Marktplätzen stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.

4.2

Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Buchungsformular und durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.

4.3

Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,

  • indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
  • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 7.9.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.

4.4

Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.

4.5

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4.6

Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

4.7

Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.

5. Widerrufsrecht

5.1

Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.

5.2

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

6. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen

6.1

Aktionsgutscheine werden dem Teilnehmer per E-Mail oder als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.

6.2

Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.

6.3

Der Teilnehmer hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.

6.4

Der Betrag der Buchung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Teilnehmer zu erstatten.

6.5

Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Buchung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.

6.6

Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.

6.7

Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gilt ergänzend: Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Teilnehmer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise gebuchten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.

6.8

Der Aktionsgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen Inhaber vor Leistungserbringung über die Website mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Aktionsgutschein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Veranstalter hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.

7. Entgelt und Zahlungsbedingungen

7.1

Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen bzw. Lehrangebote von der Umsatzsteuer befreit.

7.2

Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.

7.3

Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) entstehen.

7.4

Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

7.5

Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

7.6

Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

7.7

Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

7.8

Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Veranstalters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Teilnehmers gefährdet wird, so ist der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

7.9

Der Teilnehmer kann den Rechnungsbetrag nach seiner Wahl mit nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:

7.10

Bei Auswahl der Zahlungsart „elopage Plus“ bietet der Veranstalter dem Teilnehmer verschiedene Zahlungsmethoden über die ELOPAGE GMBH, Potsdamer Straße 125, 10783 Berlin, Deutschland (nachfolgend „elopage PLUS“) an. elopage PLUS ist ein integriertes Verwahrungskonto für Zahlungseingänge bei Verkauf im eigenen Namen. Im Rahmen von elopage PLUS bietet der Veranstalter die Zahlungsarten, Vorkasse, Kreditkarte (Visa, Mastercard), SOFORT Überweisung und Kauf auf Rechnung an. Die einzelnen über elopage PLUS angebotenen Zahlungsarten werden dem Teilnehmer auf der Website mitgeteilt. elopage kann sich weiterer Zahlungsdienste zur Zahlungsabwicklung bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Teilnehmer ggf. gesondert hingewiesen wird.

7.11

Bei Auswahl der Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten dieunter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto. Der Teilnehmer wird im Bestellprozess von dem Onlineshop des Veranstalters auf die Website von PayPal weitergeleitet. Der Veranstalter fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Teilnehmer im Bestellvorgang.

7.12

Bei Auswahl der Zahlungsart „Stripe“ bietet der Veranstalter dem Teilnehmer verschiedene Zahlungsmethoden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“) an. Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt. Stripe kann sich weiterer Zahlungsdienste zur Zahlungsabwicklung bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Teilnehmer ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind unter stripe.com/de abrufbar.

8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich.

9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

9.1

Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt , welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.

9.2

Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 9.1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

9.3

Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.

10. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Websiteangegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

10.2

Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

10.3

Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

11. Rücktritt des Veranstalters

11.1

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.

11.2

In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

12. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

12.1

Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).

12.2

Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.

12.3

Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

12.4

Im Falle einer Buchung von Online-Live-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

13. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten

13.1

Für die digitalen Inhalte gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

13.2

Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form per Streaming, im Kundenkonto (sofern der Teilnehmer ein Kundenkonto eingerichtet hat), per Zugriff über die App des Veranstalters oder über die Website des Veranstalters bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

13.3

Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

13.4

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.

13.5

Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

13.6

Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer die vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt.

14. Haftung

14.1

Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
14.2

Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 14.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

14.3

Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

15. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

16. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

16.1

Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

16.2

Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung

17.1

Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.

17.2

Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

17.3

Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.

18. Datenschutz und Geheimhaltung

18.1

Für Datenverarbeitungen über den Online-Marktplatz elopage ist elopage verantwortlich. Weitere Informationen zum Datenschutz von elopage können in den Datenschutzhinweisen von elopage unter dem Link eingesehen und abgerufen werden: https://elopage.com/privacy

18.2

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

19. Alternative Streitbeilegung

19.1

Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

19.2

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.

20. Verhaltenskodex

Der Veranstalter hat sich dem Verhaltenskodex von der Trustpilot unterworfen. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im Internet unter https://de.trustpilot.com/.

21. Schlussbestimmungen

21.1

Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.

21.2

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

21.3

Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 18.03.2024

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